wiederkehrende Ausschreibungen Stand: 2020/21

Berlin - Hauptstadtkulturfonds

Der Hauptstadtkulturfonds wurde vom Bund und dem Land Berlin zusammen ins Leben gerufen, um bedeutsame kulturelle Projekte in der Bundeshauptstadt Berlin zu ermöglichen, die der gesamtstaatlichen Repräsentation dienen. Hierfür stellt der Bund dem Land Berlin jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Bewerben können sich natürliche oder juristische Personen mit Konzepten für nahezu alle künstlerischen Sparten. Auch spartenübergreifende, inter- und transdisziplinäre Vorhaben können eingereicht werden. Es werden kleinere und größere Projekte gefördert.

Die Sparten: Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik, Übergreifend, Zeitgeschichte/Geschichte. Es werden auch inter- und transdisziplinare Vorhaben gefördert.

Anträge können in der Regel zum 15. April und zum 01. Oktober für Vorhaben eingereicht werden, die im darauffolgenden Kalenderjahr stattfinden sollen. Die Ergebnisse der Entscheidung werden in der Regel im Juli bzw. im Dezember veröffentlicht. Die Anträge dürfen sich nicht auf das laufende Kalenderjahr beziehen.

https://www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de/

Bundesverband Freie Darstellende Künste

tanz + theater machen stark! - lokale Tanz- und Theater­projekte mit ­Kindern und Jugendlichen

Im Jahr 2021 können jeweils bis zum 15.02.2021, zum 15.05.2021 und zum 15.10.2021 Projektskizzen eingereicht werden. Den Antrag stellt einer der Bündnispartner. Schulen, Kindertagesstätten und Kindergärten können keine Anträge stellen. Nach der Einreichfrist entscheidet eine Jury inhalt­lich über die eingereichten Projektideen. Frühest­möglicher Projektbeginn ist voraussichtlich 12.04.2021 (Antragsfrist 15.02.2019), 01.07.2021 (Antragsfrist: 15.05.2021) und 03.01.2022 (Antragsfrist 15.10.2021).

Bei weiteren Fragen helfen zunächst fünf regionale ­Fachstellen weiter.
Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern: Landesverband Freier Theater Brandenburg, Ansprechpartner: Frank Reich, Tel: 0331 28 05 207,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Thüringer Theaterverband, Ansprechpartner: Mathias Baier, Tel: 03672 41 20 72, buendnisse-ost@ darstellende-kuenste.de
Bayern und Baden-Württemberg: Landesverband Freie Tanz- und Theater­schaffende Baden-Württemberg, Ansprechpartner: Alexander Opitz Tel: 07221 39 99 913,
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste, Ansprechpartner: Harald Redmer,
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein: Landesverband Freier Theater in Niedersachsen, Ansprechpartnerin: Martina von Bargen, Tel: 0511 35 35 486,

Ausführliche Informationen und ein Leitfaden zur Antrag­stellung sind auf der Website → www.darstellende-kuenste.de/tanz-theater-machen-stark zu finden.
Auskünfte erteilt natürlich auch die Bundesgeschäftsstelle. Per E-Mail an schreiben oder unter 030 20 21 59 99 9 anrufen.

Tanz- und Theaterspielsommer 2021

Um bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die unter den Einschränkungen der Covid 19 – Pandemie in den letzten Monaten besonders gelitten haben zu unterstützen, hat der BFDK das Sonderprogramm „Tanz- und Theaterspielsommer“ im Rahmen von tanz+theater machen stark für diesen Sommer eingerichtet. Wer also in den Sommerferien ein Projekt für bildungsbenachteiligte Kinder und/oder Jugendliche durchführen möchte, kann ab sofort einen Antrag stellen.

Leitfaden Tanz- und Theaterspielsommer 2021, Stand: 02.06.2021 (PDF)

https://darstellende-kuenste.de/de/tanz-theater-machen-stark.html

Wege ins Theater – „Kultur macht stark“

Für Wege ins Theater-Projekte gelten folgende Antragsfristen:
30.09.2021 | Projektbeginn frühestens ab 01.01.2022
31.01.2022 | Projektbeginn frühestens ab 01.04.2022
30.04.2022 | Projektbeginn frühestens ab 01.07.2022

Die Maximallaufzeit eines Projektes beträgt ein Jahr. Pro Bündnis gilt eine Maximalsumme von 80.000 € pro Kalenderjahr.

Anträge können über → https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de gestellt werden.
Lassen Sie sich gern vorab beraten.

Weitere Informationen und Kontakt → www.wegeinstheater.de

Fonds Darstellende Künste

ANTRAGSFRISTEN - 01. Februar; 02. Mai; 01. September und 01. November
Die dreijährigen Konzeptionsvorhaben können überdies einmal jährlich am 01. November
https://www.fonds-daku.de/beratung/https://www.fonds-daku.de/programme/

Fonds Soziokultur

02.05. und 02.11. des jeweiligen Jahres
http://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

Kulturstiftung des Bundes - Allgemeine Projektförderung

31.01. und 31.07. des jeweiligen Jahres
http://www.kulturstiftung-des-bundes.de

Deutschen Kinderhilfswerk - Förderfonds

(unterschiedliche Fristen)
https://www.dkhw.de/foerderung/

Aktion Mensch

(meist laufend, ohne Bewerbungsfristen)
https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme.html

Förderung von Begegnungen mit NS-Opfern

(spätestens drei Monate vor Projektbeginn).
http://www.stiftung-evz.de/projekte/aktuelle-ausschreibungen.html

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