Selbstständigenverbände setzen sich für Umsetzung der EU-Richtlinie ein
Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss überarbeitet werden, damit keine zusätzlichen bürokratischen Hürden und Ungleichgewichte geschaffen werden. Kulturelle Bildung, berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger:innen dienen dem Gemeinwohl und müssen weiterhin erschwinglich bleiben.
Laut EU-Richtlinie soll Bildung umfassend von der Umsatzsteuer befreit werden:
"Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung."
Initiiert von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV) wurde ein Positionspapier erarbeitet, dass die Mängel an der derzeitigen Neufassung § 4 Nr. 21 UStG herausarbeitet. Das Positionspapier wurde von einer Vielzahl von Initiativen, Verbänden und Vereinen mitgezeichnet. Auch der VDP zeichnet mit, um sich für eine Überarbeitung des Paragrafen stark zu machen.
Die Hauptforderungen des Positionspapiers umfassen:
- Die umfassende und bürokratiefreie Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht.
- Die steuerliche Gleichbehandlung von Aus- und Fortbildung.
- Die Befreiung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.
- Die Sicherstellung eines EU-konformen Bescheinigungsverfahrens durch die Landesbehörden.
Das vollständige Positionspapier mit detaillierten Argumenten und Vorschlägen kann hier heruntergeladen werden.
Dank an die BAGSV, Hans-Jürgen Werner - Justiziar des Deutschen Berufverbands für Tanzpädagogik e.V. und Deutscher Tonkünstlerverband e.V. - sowie allen weiteren beteiligten Kolleg:innen für die Ausarbeitung des Papiers.