Mitgliedschaft im Verband Deutscher Puppentheater e.V.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Verband Deutscher Puppentheater e. V.
Mitglied im Verband Deutscher Puppentheater e.V. kann jedes Theater (mit eigener Rechtsform) oder jeder Inhaber/jede Inhaberin werden, das, der oder die bereit ist, sich für die Ziele des Vereins einzusetzen, die Satzung des Vereins anerkennt und regelmäßig Beiträge entrichtet und Figurentheater auf beruflicher Basis betreibt.
Aufnahmeantrag hier herunterladen (PDF).
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Satzung – oder treten Sie doch einfach mit uns in Kontakt.
Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2024 beträgt
150,-- Euro für alle Bühnen mit einem Jahresumsatz unter 50.000,- €, z.B. Solo-Spieler
200,-- Euro für alle Bühnen mit einem Jahresumsatz über 50.000,- €, z.B. ab 2 Spieler/ Beteiligte, Bühnen mit öffentlicher Förderung
75,-- Euro für Berufseinsteiger in den ersten drei Berufsjahren
50,-- Euro für Mitglieder ohne Spielbetrieb - Er ist zahlbar bis zum 31. März des Jahres. Bei verspäteter Zahlung erhöht sich der Jahresbeitrag jeweils um 50,-- Euro.
- Eine studentische Mitgliedschaft für Studierende des Studiengangs "Figurentheater" bzw. "Puppenspielkunst" an einer staatlichen Hochschule kostet 10% des regulären Mitgliedsbeitrags. Die studentische Mitgliedschaft wird bei eigener Bühnengründung zur ordentlichen Mitgliedschaft. Nach Beendigung des Studiums ohne Theatergründung erlischt die Mitgliedschaft.
- Mitglieder erhalten wöchentlich einen Ticker mit aktuellen Informationen, Zugang zum Internen Websitebereich der Homepage, sowie 2 mal jährlich die Fachzeitschrift „Puppen, Menschen & Objekte“. Die Bühnenadresse der Mitglieder erscheint in allen entsprechenden Publikationen des Verbandes.
- Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand – ohne Begründungspflicht. Die Mitgliedsbühnen verfügen über ein Einspruchsrecht. Gegen diese Entscheidung kann Berufung vor der Jahreshauptversammlung eingelegt werden.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Auflösung des Theaters, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Die Austrittserklärung wird wirksam, wenn sie dem Vorstand mittels eingeschriebenem Brief spätestens 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres zugeht.
Zahlungsmodalitäten
Zahlbar per Überweisung, SEPA Lastschriftverfahren oder in bar.
Bankverbindung
Verband Deutscher Puppentheater e. V.
IBAN: DE28 4306 0967 1164 1786 00
GLS Gemeinschaftsbank eG
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