Zehn Jahre Honoraruntergrenze
- Von Inga Hartmann
- Erschienen in Ausgabe Nr. 132 (2026/1)
Die Diskussion über die Empfehlung zur Honoraruntergrenze beschäftigt die Szene der Freien Darstellenden Künste seit Langem. Es ist ein sehr schwieriges Themenfeld. Es gibt kulturpolitische Debatten, Erwartungshaltungen und Forderungen verschiedener Gruppierungen der Szene und persönliche Erfahrungen der Akteure:innen.
Ich wage den Versuch, das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Es gibt keine einfachen Antworten. Sehr unterschiedliche Player:innen sind in ihren Ansichten zu verstehen. Ich werde versuchen, das ursprüngliche Ziel zu ergründen. Lasst mich die Empfehlung einer Honoraruntergrenze als eine Idee, eine Ambition, eine Diskussionsgrundlage, eine Argumentationshilfe darstellen, die dabei behilflich ist, bessere Lebensbedingungen und eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung zu erlangen.
Unsere Szene, die von sich sagt, frei und nicht kontrolliert zu sein, braucht eher einen offenen Weg des Diskurses als ein Beharren auf strikter Umsetzung starrer Vorgaben. Da meine Arbeit vor allem vom Theater für die Jüngsten geprägt ist, mögen mir alle die verzeihen, die vor allem für Erwachsene tätig sind, falls ihre Sichtweise etwas zu kurz kommt.
Freiheit, Gleichheit … Die Idee der Honoraruntergrenze
Nach einer langen politischen Debatte wurde am 3. Juli 2014 das Mindestlohngesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen und zum 1. Januar 2015 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Diese Debatte und die Festlegung eines Mindestlohnsatzes entfachte auch in den Freien Darstellenden Künsten eine breite Diskussion darüber, ob und wie man Standards in der Bezahlung auf die Honorare für künstlerische Leistungen anwenden kann. Bereits im Herbst 2015 wurde auf der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste (BFDK) der erste Beschluss zur Empfehlung der Honoraruntergrenze gefasst.
Genau wie die Arbeitnehmer:innen wollte man die in den Freien Darstellenden Künsten Tätigen vor einem Leben unter dem Existenzminimum und der oftmals daraus folgenden Altersarmut schützen. Dieser Anspruch folgte möglicherweise auch der Logik, dass die frei produzierenden und spielenden
Gruppen in ihrem Etablierungsprozess zunehmend eine finanzielle Gleichstellung zu den öffentlichen, dauerhaft institutionell geförderten, etablierten Theaterhäusern anstreben. Die Themenfelder soziale Absicherung, Wertschätzung, Gleichwertigkeit bestimmen seitdem die Debatte.
Eins und eins zusammenzählen: Die Berechnung der Honoraruntergrenze
Während der Mindestlohn in all seinen Anpassungen gesetzlich geregelt ist, handelt es sich bei der Honoraruntergrenze lediglich um eine Empfehlung. Mit dieser Empfehlung sollte auf kulturpolitischer Ebene ein Aufwuchs an Fördergeldern durchgesetzt werden. Auch die Vergleichbarkeit bei der Vergabe von Förderungen sollte erleichtert und eine Argumentationshilfe gegenüber Veranstalter:innen und Fördergeber:innen geschaffen werden. Durch die Ausweitung der Debatte in eine immer breitere Öffentlichkeit sollte überdies abgebildet werden, welchen WERT die Freie Theaterszene hat, dass wir einen WERTvollen Beitrag in der Gesellschaft leisten, der WERTschätzung verdient.
Die Diskussion zum Thema und die Erarbeitung verschiedener Berechnungsmodelle hat dazu geführt, dass wir jetzt transparenter darstellen können, was unsere Kunst kostet und in welcher Höhe sie honoriert werden sollte. Im Laufe der Zeit waren verschiedene Berechnungsmodelle Grundlage der Diskussion. Inzwischen hat sich für die Förderung der Freien Darstellenden Künste das Modell des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste (BFDK) als maßgeblich durchgesetzt.
Auf seiner Website schreibt der BFDK: „Grundlage für die Berechnung der Honoraruntergrenze (HUG) bildet der Tarifvertrag Normalvertrag (NV) Bühne für Mindesthonorare angestellte Künstler:innen. Dieser sieht eine Einstiegsgage von monatlich 3.075 Euro brutto (Stand Februar 2025) vor. Da Selbstständige ohne KSK-Versicherung ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst tragen, werden diese Beiträge (derzeit 23,94 Prozent) hinzugerechnet. Unabhängig vom Versicherungsstatus enthält die HUG-Empfehlung des BFDK eine Pauschale von 300 € im Monat zur Abdeckung weiterer Risiken und Kosten (z.B. Unfallversicherung oder Mutterschutz).
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für Nicht-KSK-Versicherte
- Monat: 4.220 EUR
- Woche: 970 EUR
- Aufführungen (10% des Monatshonorars): 422 EUR
Honoraruntergrenze (Nettohonorar) für KSK-Versicherte
- Monat: 3.600 EUR
- Woche: 830 EUR
- Aufführungen (10% des Monatshonorars): 360 EUR
Die aktuelle Überarbeitung der HUG fand in einem partizipativen Prozess mit den Mitgliedsverbänden des BFDK und der „AG Honoraruntergrenze“ statt. Im Rahmen des Fair-Pay-Prozesses arbeitet der Verband zudem an differenzierten stufenweisen Honorarmodellen, die Berufserfahrung und Verantwortung besser abbilden. Der BFDK fordert Bundesländer und Kommunen auf, die Honoraruntergrenze zeitnah und verbindlich in allen Förderrichtlinien zu implementieren und die dafür notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Auch in Zeiten von Kulturkürzungen sind faire Honorare in Kunst und Kultur weiterhin unser Ziel.“
Um die Empfehlungen zur Honoraruntergrenze zu verfeinern und zu differenzieren, startete der BFDK die Veranstaltungsreihe „Fair Pay“, einen Austausch- und Beteiligungsprozess für faire Honorarempfehlungen jenseits der Honoraruntergrenze. In einem längeren Prozess wurden regionale Modelle diskutiert und auch die Vertreter:innen der assoziierten Verbände mit ihren spezifischen Sichtweisen gehört.
Für den VDP hat Anja Kosanke am 7.11.2025 in ihrem Impulsvortrag eine eigene Berechnung vorgestellt. Diese berücksichtigt branchenübliche Kosten der Figurentheater. Sie machte deutlich, dass auch die neue Honoraruntergrenze von 360 € pro Auftritt kein auskömmliches Einkommen gewährleistet. Stattdessen wären 750 € pro Vorstellung anzustreben, um der Altersarmut zu entgehen.
Das Geld liegt nicht auf der Straße - Verankerung in den Fördererinstitutionen
Umgesetzt wurde im Wesentlichen eine Verankerung in den meisten Bundesförderrichtlinien. Auch für Entscheidungsprozesse auf Landesebene gewinnt die Empfehlung zur Honoraruntergrenze zunehmend Beachtung. Einige Förderrichtlinien wurden bereits danach ausgerichtet und Jury-Gremien versuchen, diese Empfehlung zu berücksichtigen, indem die Einhaltung der HUG geprüft wird und in die Entscheidung miteinfließt. Doch es gibt unterhalb der Bundesebene noch viel Entwicklungspotential.
Unübersehbar sind sehr große Unterschiede zwischen Bundesförderung, Landesförderung und kommunalen Förderungen. In den Verwaltungen und politischen Ebenen der kleineren Städte und Gemeinden sowie Kreisen hat man, wenn überhaupt, nur vage davon gehört, hat sich aber meist noch
nicht damit beschäftigt.
Ein Problem ist nicht nur die unterschiedliche Positionierung zur Honoraruntergrenze. Auch zeitliche Unvereinbarkeit der Termine im Antragsprozess und eine unterschiedliche Förderlogik bergen Risiken in sich. Mal liegt der Fokus auf Aufführungen, mal auf Produktion. In manchen Förderprogrammen ist die Honorierung der eigenen Leistung ausgeschlossen. Andere Fördergeber favorisieren strukturell eine Gleichverteilung der Mittel an möglichst viele Antragsteller oder überlassen jegliche Entscheidung einer Jury mit selbstdefinierten Standards. Bei langfristigen Förderprojekten oder einem langen Vergabeprozess können neue Empfehlungen zur Honoraruntergrenze meist nicht mehr berücksichtigt und Honorare darum nicht angepasst werden.
Obwohl die Empfehlung der Honoraruntergrenze klar und deutlich als unterste Grenze formuliert ist, ist die Problematik einer indirekten Festschreibung dennoch nicht zu unterschätzen. Was einmal da steht, ist immer ein bisschen Gesetz. Den Nachsatz, das Kleingedruckte, liest meist niemand.
Zudem gibt es in Förderprogrammen, die Auftritte Freier Theater beinhalten, zuweilen andere Auslegungen. So im „Kultur Macht Stark“- Programm der Assitej. Hier wird das Honorar bei Aufführungen, die ausschließlich für Projektteilnehmer:innen stattfinden, folgendermaßen angesetzt: mind. 100 € pro Darsteller:in / pro Vorstellung bis max. 350 € pro Darsteller:in / pro Vorstellung (aus: Fördergrundlagen Wege ins Theater, Stand: 05.01.2026).
Hast ’nen Taler. Geh auf’n Markt … Die Position der Veranstalter
Inwieweit es durch die öffentliche Debatte schon gelungen ist, das Bewusstsein für das Thema „Faire Honorare“ auch auf dem breiten Kulturmarkt zu schärfen, kann nur spekuliert werden. Aus Sicht der Veranstalter gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen. Veranstalter:innen, die auf öffentliche Fördermittel zurückgreifen können, haben mehrere Optionen: Einige kämpfen für einen Aufwuchs der Mittel mit dem Ziel, faire Honorare zahlen zu können. Andere begnügen sich mit den vorhandenen Mitteln und laden weniger oder kleinere Produktionen ein, um faire Honorare zu zahlen. Oder sie verhandeln die Honorare zunächst einmal von der Mindesthöhe her. Dann ist es für die Akteur:innen sehr schwer zu argumentieren und man kann oft nur gering nachbessern. Schließlich wägt man dann ab, ob man eher für weniger Geld spielt, als gar nicht. Die Idealisten unter den Veranstalter:innen investieren mit Einnahmen aus Veranstaltungen mit höheren Einnahmemargen in die Theaterveranstaltungen mit geringeren Einnahmemargen. Wieder andere sehen die Theatergruppen als Selbstveranstalter, die über eine Prozentregelung (z.B. 70:30) vergütet werden.
Mancherorts herrscht die Praxis, dass die Gruppen die Miete für den Aufführungsort und andere Leistungen selbst aufbringen müssen. Durch eine Förderpraxis, die nicht nur den Produktionsprozess und maximal die Premiere, sondern etliche Folgeaufführungen inklusive aller Kosten bezuschusst, wurde diese Anspruchshaltung mancher Veranstalter zunehmend umsetzbar. Für feste Theaterhäuser, die mit Honorarkräften und Tourneetheatern zusammenarbeiten, wächst der Druck, weil sie sich in genau diesem Spektrum positionieren müssen, aber selber als Ensemble auch noch überleben wollen. Der Konkurrenzdruck für die Freien Tournee-Theater wird vielerorts zusätzlich durch eine merkwürdige Vergabe-Praxis verschärft. Veranstalter:innen fordern mindestens drei Theater zur Angebotsabgabe auf. Wofür werden sich die Veranstalter:innen entscheiden? Zählt nur noch der Preis?
Die Assitej hat sich mit dem Programm FAIR P(L)AY auf die Fahnen geschrieben, die Diskussion über die Honoraruntergrenze bei Veranstalter:innen
von Kinder- und Jugendtheater in den Fokus zu rücken. Werden die Veranstalter:innen, die über dieses Programm auch größere Gruppen zu einem fairen Honorar bezahlen konnten, auch zukünftig bereit sein, die Zusammenarbeit fortzusetzen und höhere Honorare als früher zu zahlen? Was bedeutet so ein „Eingriff“ in den Veranstaltermarkt für kleinere und oft günstigere Theater? Werden sie nun durch andere Bühnen verdrängt, die dank Förderung noch günstiger sind?
Viele Kinder- und Jugendtheater, darunter viele Figurentheater, haben im Zeitraum Mai 2021 bis Juni 2023 von dem Programm Neustart Kultur - Junges Publikum (Modul B - Show) profitiert und konnten nach der langen Auftrittspause während der Corona-Pandemie schnell wieder in Kitas, Schulen und bei kleineren Veranstalter:innen vor Ort und indoor spielen. Die Gagen für die Nutzenden wurden gering angesetzt, so dass die Aufführungsbedingungen unkompliziert an die Hygieneauflagen angepasst werden konnten. Die Differenz zum Normalhonorar wurde durch die Förderung ausgeglichen.
Auch wenn es gut kommuniziert war, was eine Veranstaltung eigentlich kosten würde, haben manche von uns immer noch damit zu tun, dass diese Sonderpreise einmal genannt wurden. Das günstige Angebot wurde gern genutzt, aber nun, wo die Preise wieder normal sind, zeigt man sich überrascht und ist nicht bereit, zu buchen. Nur langjährige Partner haben verstanden, dass wir als Bühnen dieses einmalige Geschenk beantragt und weitergereicht haben. Es wäre für unsere Szene fatal, wenn die Honoraruntergrenze, ist sie einmal ins allgemeine Bewusstsein gedrungen, einen ähnlichen Einfluss auf die Erwartungshaltung der Veranstalter:innen hat.
Aus meiner Sicht tragen Aufführungsförderungen, die direkt an die Freien Theater selbst gehen, immer die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung in sich. Eine umfangreiche Förderung der Veranstalter:innen, die Gruppen aus den Freien Darstellenden Künsten und insbesondere Kindertheater präsentieren, wäre meiner Meinung nach der fairere Weg.
Äpfel nicht mit Birnen vergleichen - Die Vielfalt der betroffenen Akteur:innen
Nicht zu unterschätzen sind die starken Unterschiede und Bedürfnisse in den einzelnen Aktionsfeldern der Akteur:innen. Für Darsteller:innen von Ensembletheatern, die für das ganze Drumherum Basisförderung oder Institutionelle Förderung erhalten, ist das empfohlene Mindesthonorar möglicherweise schon ein echter Zugewinn. Für Solisten, Duos oder kleine Ensembles ohne diese Unterstützung sieht das dann schon anders aus. Sie müssen mit der Gage nicht nur das Honorar und die unmittelbaren Kosten eines Auftritts erwirtschaften, sondern auch Rücklagen für alle Betriebsausgaben und oft auch die Produktion der Inszenierungen selbst bilden. Die Mindesthonorarempfehlung der BFDK liegt deutlich unter den zur Deckung aller Kosten nötigen Gagen.
Die strukturellen Unterschiede zwischen den einzelnen Sparten sind groß und regionale Unterschiede in den Spielgebieten sowie individuelle Rahmenbedingungen lassen eigentlich keine Vereinheitlichung zu. Egal, was man berechnet und wie man es auch wendet: Eine Regulierung führt immer zu Marktverzerrungen und damit zu Ungleichbehandlungen.
Festlegungen in Förderprogrammen sichern immerhin einigen wenigen Freien Theatern Produktions- und Aufführungsbedingungen mit einigermaßen angemessener Vergütung. Für die Geförderten ist es eine Win-Win-Situation. Für die nicht oder selten Geförderten ist es ein Problem, da sie dem Druck der Vergleichbarkeit ausgesetzt sind und gleichzeitig ihre höheren Kosten mit weniger Einnahmen kompensieren müssen.
Ich vermute, dass sich auch in Bezug auf die Struktur der zu fördernden Projekte Unterschiede zeigen. Um den Kostenrahmen nicht völlig zu sprengen, stellen Figurentheater in Förderanträgen die Kosten der Produktion in den Fokus und beantragen nur eine geringe Zahl von Aufführungen, weil wir davon ausgehen, dass wir die Inszenierung sowieso vielfach, normal gebucht, spielen können. Der Förderer sieht nur: Hohe Kosten (weil aufwändige Produktion) bei wenig Aufführungen. Effizienz und Nachhaltigkeit durch viele Folgeauftritte werden nicht gesehen.
Antragstellende mit größeren Gruppen oder experimentelleren Vorhaben gehen da andere Wege. Hier bilden Produktion und Aufführungen eine Einheit. Es wird die Förderung so beantragt, dass beispielsweise zehn Aufführungen integriert sind und im Vergleich eher geringere Produktionskosten. Der Förderer sieht nur: Niedrige Kosten (weil unaufwändige Produktion) bei vielen Aufführungen. Ob die Produktion danach am Leben gehalten kann, ist erst einmal nicht relevant.
Der Weg ist das Ziel – Die Umsetzung aus Sicht der Verbände
Der zehnjährige Prozess zur Etablierung einer Honoraruntergrenze hat zu einer Bewusstseinserweiterung geführt, aber auch gezeigt, dass nicht alle Erwartungen problemlos erfüllbar sind. Ursachen finden sich in der Definition von Kultur als freiwillige Aufgabe, der Dezentralisierung von Kulturverantwortung und natürlich auch in der naturgemäßen Uneinheitlichkeit der Szene selbst. Der wachsende Anspruch scheitert derzeit an den Realitäten stagnierender oder gekürzter Ressourcen der öffentlichen Hand.
Im HUG-Reader des BFDK aus 2025 sind Rückmeldungen aller Landesverbände und der assoziierten Verbände veröffentlicht worden. Die Honoraruntergrenze wird als wertvolles kulturpolitisches Statement und nützliche Kommunikationsgrundlage gesehen. Es wird immer wieder betont, dass eine Umsetzung nur mit deutlichem Aufwuchs der Fördersumme einhergehen kann. Sonst wird die Szene zahlenmäßig oder qualitätsmäßig beschnitten. Die Einführung der HUG in bestimmten Förderrichtlinien hat dazu geführt, dass einerseits die Arbeit der bewilligten Inszenierung und sonstigen Projekte besser finanziell gewürdigt wird als früher. Allgemein wurde aber bemerkt, dass dadurch weniger oder insgesamt geringer dotierte Projekte mit öffentlichen Fördermitteln umgesetzt werden können.
So laufen Projekte, die traditionell auf Fördermittel angewiesen waren, auf einen Gesamtkollaps zu, weil sie dann zukünftig nicht mehr tragfähig sind. Gerade bei größeren Ensembles oder experimentelleren Theaterformen ist das ein schmerzlicher Einschnitt. Vom Ziel, die Infrastruktur zu erhalten, weil dem Nachwuchs durch angemessene Bezahlung Perspektiven eröffnet werden, sind wir noch weit entfernt. In der Kombination sind Bundesmittel, Landesmittel und kommunale Mittel oft noch nicht kompatibel.
Anpassungen werden vor allem da nötig, wo strukturelle Unterschiede innerhalb der Szene existieren. So muss die Honoraruntergrenze deutlich höher angesetzt werden, wenn das Honorar neben dem Spiel auch sämtliche Betriebskosten abdecken soll.
Der Groschen ist gefallen - Resümee
Aus der gesamten Betrachtung kann ich nur sagen: Ja, ich finde es gut, kulturpolitisch die Honoraruntergrenze mindestens in Förderrichtlinien durchzusetzen und perspektivisch einen Aufwuchs bei den Förderumfängen zu bewirken. Die Debatte darüber hat zumindest unser aller Blick auf das Ziel – die faire Bezahlung, bessere soziale Absicherung und zunehmende Wertschätzung unserer Arbeit – geschärft.
In meiner eigenen Praxis verwende ich die HUG manchmal als „Gütesiegel“. Um meine Honorarforderungen in Angeboten ein bisschen gewichtiger darzustellen, habe ich folgenden Satz mit aufgenommen, obwohl mein Honorar über dem Mindestsatz liegt: „Das Angebot beachtet die Empfehlungen des BFDK zur Honoraruntergrenze in den Freien Darstellenden Künsten.“ Ist doch richtig, oder? Ich verhandle meine Honorare selbst und versuche, selbstformulierte Ziele umzusetzen und selbstformulierte Kompromisse zu akzeptieren. Wenn mich ein Förderer auf Mindesthonorar festlegen will, diskutiere ich das und versuche das Beste herauszuholen. Nicht immer liegt der Weg darin, jedes Mal die Maximalforderungen durchzudrücken. Gerade, wenn man mit den immer gleichen Netzwerken in seiner Heimatregion zu tun hat. Da hilft manchmal nur Beharrlichkeit, Präsenz und mutiges, weil freies Auftreten in öffentlichen Diskussionen mit Politiker:innen und viele aufklärende Gespräche auf Augenhöhe mit Veranstalter:innen und Kulturverwaltungen.
Und immer wieder das eigene Selbstverständnis, etwas sehr WERTVOLLES in die Welt zu tragen. Freiheit und Selbstbestimmung und eine wunderbare Kunstform, die das so vielfältig ausdrücken kann.