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Neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten festgelegt

Pressemitteilung

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Berlin, 02.11.2022 | Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) hat in seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 Euro im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat erhalten. 

Die Anpassung der HUG, die bereits seit 2015 vom BFDK veröffentlicht wird, war mit Beschluss der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrag (NV) Bühne ab der Spielzeit 2022/2023 notwendig geworden. Der NV Bühne für die im Deutschen Bühnenverein organisierten Theater bildet die Grundlage für die Honoraruntergrenze.
„Die Erhöhung war dringend notwendig, nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Preissteigerungen. Uns ist es deshalb wichtig zu betonen, dass es sich bei dieser Empfehlung um eine Untergrenze handelt, die sich am Gehalt für Berufsanfänger*innen orientiert. Für erfahrene Akteur*innen müssen die Honorare höher ausfallen“, betont Matthias Schulze-Kraft, Mitglied des Vorstands des BFDK.

Die Berechnung der Honoraruntergrenze (HUG)

Grundlage für die Berechnung der HUG bildet der NV-Bühne-(Einsteiger*innen-)Tarif von nun 2.715 Euro Arbeitnehmer*innenbrutto. Da Selbstständige für ihre Sozialversicherungsbeiträge vollständig selbst aufkommen müssen, werden die vollen Sozialversicherungssätze bei der Honorarempfehlung berücksichtigt. Bei einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt diese wiederum einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge, weshalb hier ein geringeres Honorar empfohlen wird. Zusätzlich enthält die HUG eine Pauschale von 300 Euro, da Selbstständige weitere Risiken und Kosten (z.B. Verdienstausfall durch Krankheit) selbst tragen müssen.
Die Honoraruntergrenze ist eine Empfehlung des BFDK. In einzelnen Bundesländern kann es aufgrund regionaler Unterschiede zu abweichenden Empfehlungen kommen.

Honoraruntergrenze für Nicht-KSK-Versicherte

als Nettohonorar
Monat: 3.600 Euro
Woche: 830 Euro
Tag: 165 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 360 Euro 

Honoraruntergrenze für KSK-Versicherte

als Nettohonorar
Monat: 3.100 Euro
Woche: 715 Euro
Tag: 140 Euro
Aufführung (10% des Monatshonorars): 310 Euro

Perspektivisch: Honorarempfehlungen angestrebt

Die Honoraruntergrenze bezieht sich auf ein Einsteiger*innengehalt in den darstellenden Künsten und wird daher Menschen mit längerer Berufserfahrung nicht gerecht. Der BFDK strebt deshalb die Entwicklung von Honorarempfehlungen an, die detaillierter auf die spezifische Situation der Akteur*innen eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell. Zur Entwicklung eines solchen Modells läuft derzeit der partizipative Prozess Fair Pay! Die nächste Veranstaltung dazu wird Anfang 2023 stattfinden. Aktuelle Informationen finden Sie auf https://darstellende-kuenste.de/fair-pay

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Pressekontakt

Helge Björn-Meyer
Tel.: 030. 51 56 52 5-44
E-Mail:

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